Eingangstor zum Friedhof

Unser Friedhof

Jesus Christus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben!
Das ist die Hoffnung, die wir mit dem Ort der Trauer verbinden.

Um für unsere Angehörigen eine würdige Ruhestätte zu finden, gibt es auf unserem Friedhof unterschiedliche Möglichkeiten.

Wahlgrabstelle

Wahlgrabstätte

Wenn Sie besondere Wünsche in Bezug auf Größe, Lage und Gestaltung an eine Grabstätte stellen, kommt das Wahlgrab in Frage. Das Wahlgrab kann als ein- oder mehrstellige Grabstätte ausgesucht werden. Die Ruhezeit kann über die vorgesehene Mindestruhezeit von  30 Jahren hinaus verlängert werden. Die Grabfläche kann innerhalb der satzungsrechtlichen Rahmenbedingungen individuell gestaltet werden.

Reihengrabstätte

Reihengrab

Das Reihengrab ist für die Bestattung von einer Person vorgesehen. Die Gräber liegen in einer Reihe nebeneinander und werden Grabstelle für Grabstelle nacheinander belegt. Es ist nicht möglich, eine Grabstelle zu überspringen, für Angehörige zu reservieren oder die Ruhezeit zu verlängern.

Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrab

Wenn sie ein Urnenwahlgrab bevorzugen, liegt die individuelle Gestaltung, im Rahmen der Satzung, bei ihnen. Hier können 2 Urnen beigesetzt werden, wobei die Ruhezeit 30 Jahre beträgt und eine Verlängerung möglich ist.

Wahlgemeinschaftsgrabstätte – Rasengrab

Bei dieser recht neuen Form der Grabstätte für 2 Personen ist es möglich, die zweite Stelle für einen Angehörigen zu reservieren. Die Grabpflege wird für die gesamte Ruhezeit vom Friedhofsgärtner durchgeführt. Die Grabstätte ist dann mit einer ebenerdig verlegten Namensplatte mit den Daten der verstorbenen Person versehen. Die Ruhezeit beträgt nach der 2. Beisetzung 30 Jahre und kann danach nicht verlängert werden.

Reihengemeinschaftsgräber

Reihengemeinschaftsgrab für Sargbeisetzung

Wie bei den Reihengräbern werden auch hier die Grabstellen nacheinander belegt.  Die Grabpflege für diese Grabart wird für die gesamte Ruhezeit vom Friedhofsgärtner durchgeführt. Die Grabstätte ist dann mit einer ebenerdig verlegten Namensplatte mit den Daten der verstorbenen Person versehen. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre ohne die Möglichkeit der Verlängerung.

Reihengemeinschaftsgrab für Urnenbeisetzung

Wie bei den Reihengräbern werden auch hier die Grabstellen nacheinander belegt.  Die Grabpflege für diese Grabart wird für die gesamte Ruhezeit vom Friedhofsgärtner durchgeführt. Die Grabstätte ist dann mit einer ebenerdig verlegten Namensplatte mit den Daten der verstorbenen Person versehen. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre ohne die Möglichkeit der Verlängerung.

Friedhofsbüro

Für alle Fragen rund um den Friedhof steht ihnen unser Büro zur Verfügung.